Wie verhält es sich, wenn ein(e) Familienangehörige(r) eines bestehenden Mitgliedes beitreten möchte?
Also, der Sohn, Tochter, Ehepartner möchte auch dem Verein beitreten. In diesem Fall wird nur der halbe Eintrittsbeitrag erhoben.
Zuletzt aktualisiert am 17.11.2022 von Erwin Hendel.
Laßt uns suchen wie jene, die finden müssen, und laßt uns finden wie jene, die noch suchen müssen (Augustinus)