Wann kann ich beim Verein die Befürwortung für meine erste Sportwaffe frühestens erhalten?
Nach der gesetzlichen Vorgabe (Stand Dez. 2022), ist eine Mindestmitgliedschaft im Verein von 12 Monaten notwendig. Dazu kommen noch min. 12 Trainingseinheiten (wobei hier in jedem Monat des Zeitraums 1 Trainingseinheit absolviert werden muß), oder min. 18 Trainingseinheiten, wenn nicht in jedem Monat der Zeitraums trainiert worden ist.
Nach diesem Zeitraum und der Mindestanzahl an Trainingseinheiten kann das Mitglied eine Befürwortung durch den Verein beantragen. Danach geht es über den Verband (ebenfalls eine Befürwortung) und letztendlich zur waffenrechtlichen Behörde. Wenn die dann alle zugestimmt haben, erhält der frische Aspirant, seine WBK mit dem Voreintrag für die beantragte Waffe.
Zuletzt aktualisiert am 25.08.2026 von Erwin Hendel.
Laßt uns suchen wie jene, die finden müssen, und laßt uns finden wie jene, die noch suchen müssen (Augustinus)